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Integrationsrat lädt zur Informationsveranstaltung ein

Am 14. September 2025 findet gemeinsam mit der Kommunalwahl die Wahl des Integrationsrates statt. Diese Wahl bietet eine wichtige Gelegenheit zur politischen Mitgestaltung und Interessenvertretung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Der Integrationsrat lädt zu einer  Informationsveranstaltung ein:

Datum: Donnerstag, 8. Mai 2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Rathaus Ratingen, Minoritenstraße 2–6, 40878 Ratingen, Konferenzraum (Ratstrakt, Westflügel, 1. Obergeschoss)

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Interessierte sowie an Kandidierende, die mehr über die Aufgaben, Strukturen und Gestaltungsmöglichkeiten des Integrationsrates erfahren möchten. 

Es wird um Anmeldung bis zum 30. April 2025 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gebeten

Eine Kurzinfo zur Wahl gibt es hier zum Herunterladen

Wer darf den Integrationsrat wählen (aktives Wahlrecht)?
Wahlberechtigt ist - bis auf wenige Ausnahmen - jede Person, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Das gilt auch für alle Doppelstaatler*innen, die neben der deutschen zumindest eine andere Staatsbürgerschaft haben. Staatenlose, Spätaussiedler*innen und Eingebürgerte sind ebenfalls wahlberechtigt. Zu den Letztgenannten zählen auch Kinder von ausländischen Eltern, welche die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens 16. Tag vor der Wahl in Ratingen ihre Hauptwohnung haben.

Die Stadt erstellt ein Wählerverzeichnis. Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis ist im Bürgerbüro öffentlich einsehbar.

Wer darf für den Integrationsrat kandidieren (passives Wahlrecht)?
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen (siehe oben) sowie alle deutschen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratingen sofern sie am Wahltag

  •  das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich bereits seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • seit mindestens drei Monaten in Ratingen ihre Hauptwohnung haben.

Wie erfolgt die Kandidatur?
Eine Kandidatur kann als Einzelbewerber*in oder im Zusammenschluss von mehreren Personen als Listenwahlvorschlag erfolgen. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die ihre Gültigkeit berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Sie müssen bis spätestens 7. Juli 2025 um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), im Bürgerbüro, Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen eingegangen sein. Bei postalischer Zusen-
dung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Wahlleiter maßgebend.

Für die Wahlvorschläge sind zwingend die amtlichen Formulare zu verwenden. Für jede*n Wahlbewerber*in ist die schriftliche und verbindliche Zustimmung zur Kandidatur notwendig. Die Dokumente zum Einreichen der Wahlvorschläge sind im Bürgerbüro erhältlich. Auf der Seite des Integrationsrates sind Sie als Download verfügbar.

Als Einzelbewerberin oder -bewerber kann man vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.

Bei einem Listenwahlvorschlag wählt eine Wählergemeinschaft nach demokratischen Grundsätzen einen Vorstand. In einer geheimen Abstimmung bestimmen die Mitglieder auch die Reihenfolge der Wahlbewerber*innen (Kandidat*innen). Die  Gründung der Wählergemeinschaft als auch die zuvor genannten Wahlen sind schriftlich zu protokollieren.

Weitere Informationen und die genauen Fristen entnehmen Sie der Wahlverfahrensordnung