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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

In Ratingen leben nach dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Ratingen für das Jahr 2023 mehr als 33.800 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund. Mehr als 50 Prozent dieser Menschen hat die deutsche Staatsbürgerschaft, rund 15.033 Personen sind vom Pass her Ausländerin bzw. Ausländer. Bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 92.800 Personen bedeuten diese Zahlen, dass bereits fast jede 3. Einwohnerin bzw. jeder 3. Einwohner der Stadt Ratingen aus dem Ausland zugewandert ist oder von mindestens einem zugewanderten Elternteil abstammt. Allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird sich der Anteil der Menschen mit ursprünglich ausländischer Herkunft im Verhältnis zur alteingesessenen deutschen Bevölkerung weiter erhöhen.

Der Integrationsrat ist das gesetzlich legitimierte kommunalpolitische Gremium zur Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund. Er befasst sich mit den Themen und Aufgaben der Integration. Darüber hinaus kann der Integrationsrat sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 27 GO NRW).

Seit 1981 setzt sich der frühere Ausländerbeirat und jetzige Integrationsrat für die Förderung der Integration in Ratingen ein und gestaltet die kulturelle und politische Entwicklungen in unserer Kommune mit.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Integration der zugewanderten Menschen nicht von alleine funktioniert. Der rechtliche Rahmen für Zuwanderung wird durch Bundesgesetze geregelt. Die Umsetzung dieser Vorgaben und die konkreten Integrationsbemühungen müssen jedoch in den Kommunen erfolgen. Integration ist jedoch keine Einbahnstraße sondern setzt den Willen und Anstrengungen dazu auf beiden Seiten voraus, sowohl auf der Seite der Zugewanderten als auch auf der Seite der Mehrheitsgesellschaft.

Integration muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe organisiert werden, an dem alle Politikfelder und Akteure beteiligt sind!

In Vergleich zu anderen Städten gleicher Größenordnung steht Ratingen mit der Abteilung Integration in der Verwaltung sicherlich nicht schlecht dar. In den vergangenen Jahren erfuhr die Integrationsarbeit auch stets die gezielte Unterstützung unserer Kommunalpolitik. Für eine tragfähige und zukunftsorientierte Integrationspolitik gilt es diesen Weg zur gleichberechtigten sozialen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu verfolgen und auszubauen. Rassismus und Diskriminierungen behindern diesen Weg. Daher setzt sich der Integrationsrat auch für eine aktive Antidiskriminierungsarbeit in Ratingen ein.

Integrationsrat heißt jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Der Integrationsrat hat eine neue Bezeichnung. Ab sofort heißt das Gremium Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Dies hat der Stadtrat der Stadt Ratingen in seiner letzten Sitzung am 28. Oktober 2025 beschlossen. 

Das Land NRW hat mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung NRW eine Neuregelung zur Stärkung der Integrationsräte angekündigt. Damit einher ging auch die Änderung des Namens des Gremiums. Diese Novellierung bringt zudem eine inhaltliche Erweiterung mit sich, die Chancenberechtigkeit als kommunale Querschnittsaufgabe betont und die Arbeit in diesem Gremium stärkt. Welche Neuerungen es konkret gibt, ist hier zu lesen. 

Hinweis: Die neue Bezeichnung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird ab sofort in den Beiträgen auf den Webseiten verwendet. Alte Beiträge, die vor dem 28. Oktober 2025 gepostet wurden, erhalten noch die alte Bezeichnung Integrationsrat. Aus technischen Gründen wird zunächst die Domain www.integrationsrat-ratingen.de weiter bestehen bleiben

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Nächste Sitzung des Integrationsrates 2025

Die nächste Sitzung findet statt am 3. Juni, um 17 Uhr, 

Ort: Ratssaal im Rathaus, 
Minoritenstr. 2-6, 
40878 Ratingen 

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Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Die Stadt Ratingen ist nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, einen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationsrat zu bilden. Der Ausschuss besteht aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden in geheimer Wahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Ratingens gewählt und sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt Ratingen entsandt. 

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Ratingen
(IntegrationsratsGOR)


vom 22. Juni 1995

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