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Integrationsratswahl 2025

Ausschuss lässt Wahlvorschläge zu

Der Wahlausschuss der Stadt Ratingen hat getagt und gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlverfahrensordnung für den Integrationsrat über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat am 14. September 2025 entschieden. Dies geht aus der entsprechenden Ausschussvorlage hervor. Diese kann im  Ratsinformationssystem der Stadt Ratingen abgerufen und gelesen werden. 

Alle Wahlvorschläge sind fristgerecht beim Wahlleiter eingegangen. Die Vorprüfung aller Listenwahlvorschläge und Einzelbewerberinnen hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Vorschriften nach der Wahlverfahrensordnung für den Integrationsrat der Stadt Ratingen wurden eingehalten. Eine konkrete Auflistung der Listen und Einzelbewerber gibt es hier

Veranstaltung: Kandidaten vernetzen sich

Der Integrationsrat und seine Geschäftsstelle laden zu einem weiteren Treffen potenzieller Integrationsratsmitglieder ein. Ein erstes Treffen gab es vor einigen Wochen. Damals sind rund 20 Personen der Einladung zu einer Infoveranstaltung gefolgt. Dabei erhielten sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahl und wie man sich als Kandidatin beziehungsweise Kandidat aufstellen lassen kann.  Aus dem Kreis der Teilnehmenden gab es den Wunsch, zu einem weiteren Treffen eingeladen zu werden, um sich unter den potenziellen Kandidierenden besser kennenzulernen.

Ziel ist es, dass sich potenzielle Kandidaten zur Integrationsratswahl – insbesondere im Hinblick auf Ihre thematischen Schwerpunkte und Interessen – untereinander besser kennenlernen. So können sie – je nach Interesse – ins Gespräch kommen und sich gezielt mit anderen Teilnehmenden vernetzen, etwa im Hinblick auf mögliche thematische Bündnisse im Rahmen einer gemeinsamen Kandidatur bzw. eines Listenvorschlags.

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Wahlaufruf zur Integrationsratswahl

Zeitgleich mit der Kommunalwahl findet am Sonntag, 14. September 2025, in Ratingen die Integrationsratswahlen statt. Ratingerinnen und Ratinger mit Einwanderungsgeschichte sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft in ihrer Heimatstadt mitzuwirken. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die nachfolgende Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Ratingen am 14.09.2025 beschlossen. Hier findet sich der Wahlaufruf 

Die Wahl bietet eine bedeutende Gelegenheit, die Interessen und Belange von Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte sichtbar zu machen und ihnen eine stärkere politische Vertretung zu ermöglichen. Der Integrationsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Integration und der Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte. Er ist das Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung, dem Stadtrat sowie den verschiedenen Vereinen und Initiativen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und trägt dazu bei, dass deren Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse einfließen.

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Infoveranstaltung des Integrationsrates

Am 14. September 2025 findet gemeinsam mit der Kommunalwahl die Wahl des Integrationsrates statt. Diese Wahl bietet eine wichtige Gelegenheit zur politischen Mitgestaltung und Interessenvertretung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Der Integrationsrat lädt zu einer  Informationsveranstaltung ein:

Datum: Donnerstag, 8. Mai 2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Rathaus Ratingen, Minoritenstraße 2–6, 40878 Ratingen, Konferenzraum (Ratstrakt, Westflügel, 1. Obergeschoss)

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Interessierte sowie an Kandidierende, die mehr über die Aufgaben, Strukturen und Gestaltungsmöglichkeiten des Integrationsrates erfahren möchten. 

Es wird um Anmeldung bis zum 30. April 2025 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gebeten

 

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Wahlverfahrensordnung veröffentlicht

In einer Wahlverfahrensordnung werden Regelungen zur Durchführung einer Wahl festgehalten. Die Wahlverfahrensordnung ist im privaten und öffentlichen Recht eine Bestimmung, die die Satzung hinsichtlich der Wahlen konkretisiert. Somit enthält eine Wahlordnung alle Regeln und Vorschriften zum Abhalten einer Wahl: Einzuhaltende Fristen, Vorgaben zur Bildung des Wahlvorstands, Aufgaben des Wahlvorstands, die Nutzung eines speziellen Wahlsystems und beispielsweise die möglichen Wahlformen. Hier können Sie sich die aktualisierte  Wahlverfahrensordnung 2025 Download herunterladen. 

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