Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
In Ratingen leben nach dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Ratingen für das Jahr 2023 mehr als 33.800 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund. Mehr als 50 Prozent dieser Menschen hat die deutsche Staatsbürgerschaft, rund 15.033 Personen sind vom Pass her Ausländerin bzw. Ausländer. Bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 92.800 Personen bedeuten diese Zahlen, dass bereits fast jede 3. Einwohnerin bzw. jeder 3. Einwohner der Stadt Ratingen aus dem Ausland zugewandert ist oder von mindestens einem zugewanderten Elternteil abstammt. Allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird sich der Anteil der Menschen mit ursprünglich ausländischer Herkunft im Verhältnis zur alteingesessenen deutschen Bevölkerung weiter erhöhen.
Der Integrationsrat ist das gesetzlich legitimierte kommunalpolitische Gremium zur Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund. Er befasst sich mit den Themen und Aufgaben der Integration. Darüber hinaus kann der Integrationsrat sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 27 GO NRW).
Seit 1981 setzt sich der frühere Ausländerbeirat und jetzige Integrationsrat für die Förderung der Integration in Ratingen ein und gestaltet die kulturelle und politische Entwicklungen in unserer Kommune mit.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Integration der zugewanderten Menschen nicht von alleine funktioniert. Der rechtliche Rahmen für Zuwanderung wird durch Bundesgesetze geregelt. Die Umsetzung dieser Vorgaben und die konkreten Integrationsbemühungen müssen jedoch in den Kommunen erfolgen. Integration ist jedoch keine Einbahnstraße sondern setzt den Willen und Anstrengungen dazu auf beiden Seiten voraus, sowohl auf der Seite der Zugewanderten als auch auf der Seite der Mehrheitsgesellschaft.
Integration muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe organisiert werden, an dem alle Politikfelder und Akteure beteiligt sind!
In Vergleich zu anderen Städten gleicher Größenordnung steht Ratingen mit der Abteilung Integration in der Verwaltung sicherlich nicht schlecht dar. In den vergangenen Jahren erfuhr die Integrationsarbeit auch stets die gezielte Unterstützung unserer Kommunalpolitik. Für eine tragfähige und zukunftsorientierte Integrationspolitik gilt es diesen Weg zur gleichberechtigten sozialen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu verfolgen und auszubauen. Rassismus und Diskriminierungen behindern diesen Weg. Daher setzt sich der Integrationsrat auch für eine aktive Antidiskriminierungsarbeit in Ratingen ein.
Ratingen hat einen neuen Integrationsrat
Ratingen. Im Zuge der Kommunalwahl am 14. September 2025 waren auch 22.367 Wahlberechtigte aufgerufen, die Mitglieder des Integrationsrates zu wählen.
Die Stadt Ratingen ist nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden in geheimer Wahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Ratingens gewählt und sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt Ratingen entsandt.
Integrationsratswahl 2025: Alle Infos auf einen Blick
Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen. Alles relevanten Informationen zum Ablauf der Wahl, wer wahlberechtigt ist und zu Fristen, gibt es hier:
Online-Wahllokalsuche / Wahlscheinantrag
Das Bürgerbüro ist ab dem 11. August in den folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag und Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
Letzte Möglichkeit der Beantragung von Briefwahl am Freitag, 12.09.2025, von 08.00 - 15.00 Uhr
Am Samstag, 13.09.2025, ist das Bürgerbüro geschlossen
Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.
Diese Listen und Kandidierenden stellen sich zur Integrationsratswahl 2025
Die folgende aufgelistete Reihenfolge der Listen und Kandidierenden richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungsunterlagen. Diese Reihenfolge wird auch auf dem Stimmzettel abgebildet.
Liste Internationale Solidarität (LIS)
Weiterführende Informationen zu den Kandidierenden dieser Liste finden Sie hier (In der Darstellung werden lediglich die ersten sechs Listenplätze aufgeführt. Die vollständige Liste der Kandidierenden finden Sie hier)
Zusammenleben und Zusammenhalten
(Mit-)Sprache - Ankommen - Zuhausesein
Weiterführende Informationen zu den Kandidierenden dieser Liste finden Sie hier
Weltoffen Integration Ratingen
Bildung - Teilhabe - Chancengleichheit
Weiterführende Informationen zu den Kandidierenden dieser Liste finden Sie hier
Weiterführende Informationen über die Einzelbewerberin finden Sie hier
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Landesintegrationsrat informiert über die Wahl
Der Landesintegrationsrat NRW hat auf seiner Homepage zahlreiche Informationen rund um die Wahl am 14. September 2025. Dann werden in Nordrhein-Westfalen die Integrationsräte neu gewählt. Für viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist das die einzige Chance, durch ihre Stimme das politische Leben in ihrer Stadt mitzubestimmen.
Die Integrationsräte sind die Interessenvertretungen aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte einer Kommune. Sie arbeiten solidarisch für das gleichberechtigte Zusammenleben aller in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig sind Sie der Fachausschuss für das Thema Integration vor Ort. Gemeinsam mit Ratsmitgliedern können die Integrationsräte eine aktive, respektvolle und vom Prinzip der Akzeptanz geprägte Integrationspolitik in den Städten und Gemeinden voranbringen.